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Auftragsregeln
Die Auftragsregel legt fest, ob Sie den Auftrag überfakturieren können und wie Sie den Auftragswert ändern können. Eine Überfakturierung liegt vor, wenn der Betrag in einer Auftragsrechnung oder einem Zahlungsantrag (ZA) höher ist als der Betrag für die LV-Position.
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Kontrolliert gesamt
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Nicht kontrolliert gesamt
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Nicht kontrolliert mit fester Obergrenze
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Variabel gesamt
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Aufträge
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Überfakturierung des Auftrags ist zulässig. | ||||
| Überfakturierung verändert den Auftragswert. | |||||
| Für die Änderung des Auftragswerts ist ein Änderungsauftrag erforderlich. | |||||
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ZAs
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Überfakturierung von Auftragspositionen ist zulässig. | ||||
| Durch die Überfakturierung ändert sich der geplante Wert der Auftragsposition. | |||||
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Auftrags-
rechnungen |
Überfakturierung von Auftragspositionen ist zulässig. | ||||
| Durch die Überfakturierung ändert sich der geplante Wert der Auftragsposition. |
Die folgende Tabelle zeigt das LV in einem Untervertrag für Maurerarbeiten und die abgerechneten Beträge für die LV-Positionen.
| LV-Position | Auftragsbetrag | Fakturiert |
|---|---|---|
| Betonblockstein | 100.000 | 125.000 |
| Glasbaustein | 50.000 | 50.000 |
| Gesamt | 150.000 | 175.000 |
Die Auftragsregeln bestimmen, wie Sie die LV-Positionen abrechnen:
- Kontrolliert gesamt: Wenn der Gesamtauftragswert überschritten wird, können Sie eine Auftragsposition nicht überfakturieren. Um 175.000 in Rechnung zu stellen, müssen Sie einen Änderungsauftrag über 25.000 für den Betonblock schreiben.
- Nicht kontrolliert gesamt: Sie können eine Position und den Auftragswert um 25.000 überfakturieren. Der Auftragswert bleibt bei 150.000.
- Nicht kontrolliert mit fester Obergrenze: Sie können nur bis zum Gesamtauftragswert von 150.000 abrechnen. Um 175.000 in Rechnung zu stellen, müssen Sie einen Änderungsauftrag über 25.000 erstellen, um den Gesamtauftragswert zu erhöhen. Der Änderungsauftrag kann für eine oder beide Positionen geschrieben werden, solange er mindestens 25.000 beträgt.
- Variabel gesamt: Sie können überfakturieren, indem Sie 125.000 für den Betonblock und 50.000 für den Glasbaustein in Rechnung stellen. Der geplante Wert des Betonblocks wird jedoch von 100.000 auf 125.000 erhöht, sodass sich der Gesamtauftragswert auf 175.000 erhöht.
Wenn die Regel „Kontrolliert gesamt“ gewählt wird:
- Überfakturierung ist nicht erlaubt.
- Um den Wert eines gesperrten Auftrags zu ändern, ist ein Änderungsauftrag erforderlich.
- Bei einem gesperrten Auftrag können Sie den Wert einer nicht gesperrten LV-Position noch ändern (Mittel umwidmen), solange der Auftragswert gleich bleibt.
In einem ZA für den Vertrag:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Geplanter Wert“ entsprechend erhöht.
- Die Summe von „Geplanter Wert“ für alle Auftragspositionen darf den Auftragswert für den Kostenzeitraum nicht überschreiten.
Sie können die Beträge des geplanten Werts zwischen den Einzelpositionen umverteilen.
In einer Auftragsrechnung für den Auftrag:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Gesamtwert fertig“ automatisch auf den maximal zulässigen Betrag geändert.
- Die Summe von „Gesamtwert fertig“ für alle Rechnungspositionen des Auftrags darf den aktuellen Auftragswert nicht überschreiten.
Wenn die Regel „Nicht kontrolliert gesamt“ für den Auftrag gewählt wird:
- Eine Überfakturierung ist zulässig, ändert aber nicht den Auftragswert oder den Betrag in der Spalte „Gebundene Kosten gesamt“ im Budget. Die Überfakturierung erhöht nur die Beträge in den Spalten „Bisherige Ist-Kosten“ und „Ist-Kosten bis zu diesem Zeitraum“ für den Budget-Code, der der LV-Position zugewiesen ist.
- Für die Erhöhung des Auftragswerts ist kein Änderungsauftrag erforderlich.
Da eine Überfakturierung zwar die Ist-Kosten, nicht aber die gebundenen Kosten erhöht, können die Beträge in den Spalten „Bisherige Ist-Kosten“ und „Ist-Kosten bis zu diesem Zeitraum“ den Betrag in der Spalte „Gebundene Kosten gesamt“ übersteigen.
Bei bindenden Aufträgen darf der LV-Betrag nicht niedriger sein als der in Rechnung gestellte Betrag für die Einzelposition.
In einem ZA oder einer Auftragsrechnung für den Auftrag:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Geplanter Wert“ nicht geändert.
- Der Wert von „Prozent komplett“ der Auftragsposition kann 100 % überschreiten, und der Wert von „Saldo bis zum Gesamtwert“ kann negativ sein, wenn die Auftragsposition überfakturiert wurde.
Wenn die Regel „Nicht kontrolliert mit fester Obergrenze“ für den Auftrag gewählt wird:
- Eine Überfakturierung ist zulässig, ändert aber nicht den Auftragswert oder den Betrag in der Spalte „Gebundene Kosten gesamt“ im Budget. Die Überfakturierung erhöht nur die Beträge in den Spalten „Bisherige Ist-Kosten“ und „Ist-Kosten bis zu diesem Zeitraum“ für den Budget-Code, der der LV-Position zugewiesen ist.
- Für die Erhöhung des Auftragswerts ist kein Änderungsauftrag erforderlich.
Der überfakturierte Betrag darf den Gesamtbetrag des Auftrags für den Kostenzeitraum nicht übersteigen.
Bei bindenden Aufträgen darf der LV-Betrag nicht niedriger sein als der in Rechnung gestellte Betrag für die Einzelposition.
In einem ZA oder einer Auftragsrechnung für den Auftrag:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Geplanter Wert“ nicht geändert.
- Die Summe von „Gesamtwert fertig“ für alle Auftragspositionen darf den Auftragswert für den Kostenzeitraum nicht überschreiten.
- Die Spalte „Prozent komplett“ kann 100 % überschreiten, und die Spalte „Saldo bis zum Gesamtwert“ kann negativ sein, wenn die Auftragsposition überfakturiert wurde.
Wenn die Regel „Variabel gesamt“ für den Auftrag gewählt wird:
- Eine Überfakturierung ist zulässig und erhöht den Auftragswert automatisch um den überfakturierten Betrag.
- Für die Erhöhung des Auftragswerts ist kein Änderungsauftrag erforderlich.
- Die Überfakturierung erhöht die Beträge in den Spalten „Ursprüngliche Leistungspflichten“, „Bisherige Ist-Kosten“ und „Ist-Kosten bis zu diesem Zeitraum“ für den Budget-Code, der der überfakturierten LV-Position zugeordnet ist.
- Wenn Sie eine Auftragsrechnung löschen, die eine Überfakturierung für eine LV-Position enthält, bleiben die geplanten Kosten in Höhe des überfakturierten Betrags bestehen.
Die Beträge in den Spalten „Bisherige Ist-Kosten“ und „Ist-Kosten bis zu diesem Zeitraum“ überschreiten nicht den Betrag in der Spalte „Gebundene Kosten gesamt“.
In einem ZA für den Vertrag:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Geplanter Wert“ entsprechend erhöht.
- Die Spalte „Prozent komplett“ entspricht 100 %, und die Spalte „Saldo bis zum Gesamtwert“ ist 0, wenn die Auftragsposition überfakturiert wurde.
Im Auftrag ändert sich der geplante Wert der LV-Position nicht.
In einer Auftragsrechnung für den Auftrag:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Geplanter Wert“ entsprechend erhöht.
- Die Spalte „Prozent komplett“ entspricht 100 %, und die Spalte „Saldo bis zum Gesamtwert“ ist 0, wenn die Auftragsposition überfakturiert wurde.
- Für Änderungsauftragspositionen:
- Der Betrag „Gesamtwert fertig“ darf den Betrag „Geplanter Wert“ für die Einzelposition nicht übersteigen.
- Wenn der Betrag „Gesamtwert fertig“ den Betrag „Geplanter Wert“ übersteigt, wird der Betrag „Gesamtwert fertig“ automatisch auf den maximal zulässigen Betrag geändert.
Im Auftrag wird der geplante Wert der LV-Position automatisch um den zu viel berechneten Betrag erhöht.

